
Kommunen & Städte
Für Städte und Kommunen bieten wir umfassende Leistungen im Bereich Schädlingsmonitoring und Schädlingsbekämpfung an. Unser Einsatz richtet sich dabei gezielt auf Gesundheits-, Hygiene- und Vorratsschädlinge sowie auf Wildtiere, deren Umsiedlung oder Vergrämung erforderlich ist – stets unter Einhaltung des Tierschutzgesetzes §4 Abs. 1 (TierSchG), der Gefahrenstoffverordnung Anhang 1 Nr. 4.4 und des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Wir sorgen für die fach- und sachgerechte Entsorgung von Schädlingen und deren Rückständen und führen Bekämpfungsmaßnahmen zeitnah durch, um besonders schutzbedürftige Personen wie Kinder, Allergiker sowie ältere oder kranke Menschen zu schützen. Schadnager bekämpfen wir sowohl ober- als auch unterirdisch und gewährleisten so den langfristigen Schutz öffentlicher Einrichtungen, Grünflächen und Verkehrsbereiche. Die Beseitigung von Wespen und anderen Insekten erfolgt unter Beachtung der Naturschutzgesetze der einzelnen Bundesländer und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Gleiches gilt für das fachgerechte Fangen, Umsiedeln und die Vergrämung von Waschbären, Mardern und anderen Wildtieren.
Unser geschultes und zertifiziertes Personal verfügt über alle tierschutzrechtlichen Erlaubnisse und Sachkundenachweise, sichert Gefahrenbereiche und stellt durch Risikominderungsmaßnahmen (RMM) und den sachgerechten Einsatz von Bekämpfungsmitteln die Sicherheit von Menschen, nicht zu bekämpfenden Wildtieren und freilaufenden Haustieren sicher. Zusätzlich sorgen wir für den Aushang von Gefahrenhinweisen und Handlungsempfehlungen bei unsachgemäßem Gebrauch von Bekämpfungsmitteln.
Alle Maßnahmen werden durch eine vollständige Dokumentation begleitet und unterliegen unserem hausinternen Qualitätsmanagement, um eine professionelle und rechtskonforme Durchführung sicherzustellen.