You need to enable JavaScript in order to use the AI chatbot tool powered by ChatBot

Lebensmittel­betriebe

Die Lebensmittelhygieneverordnung verpflichtet alle Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, gehandelt, ver- oder bearbeitet werden, unabhängig von Ihrer Größe zu gewährleisten, dass sämtliche Produkte im Betriebsablauf nicht nachteilig beeinflusst werden.

Gemäß § 3 i.V.m. §2 der LMHV zählen auch tierische Schädlinge und deren Ausscheidungen zu den Faktoren, die Lebensmittel nachteilig beeinflussen. § 4 der LMHV schreibt weiterhin vor, dass diese Verpflichtungen durch Maßnahmen im HACCP- Konzept zu erfolgen hat.
Die IBO GmbH bietet die Ausführung sämtlicher Kontrollmaßnahmen und Bekämpfungs­maßnahmen im Rahmen von Wartungs­vereinbarungen an.

Alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, vertreiben, lagern oder transportieren sind gemäß Bundes-Hygienever­ordnung verpflichtet, ein Eigenkontroll­system einzuführen und aufrecht zu erhalten, das sicher stellt, dass Lebensmittel weder durch biologische und chemische noch durch physikalische Einflüsse negativ beeinflusst werden. So ein betriebliches Eigenkontroll­system ist z.B. HACCP (Hazard Analysis Critical Control Point) – auf gut Deutsch – Gefahren-Analyse und Einrichtung kritischer Kontrollpunkte.

Im Bereich der biologischen Beeinflussung stellen tierische Schädlinge und mikrobielle Einflüsse (verderberregende und krankmachende Keime) ein besonders großes Gefahrenpotential dar. Tierische Schädlinge werden im Allgemeinen durch professionelle Schädlings­bekämpfungs­betriebe im Rahmen eines Monitoring-Systems überwacht.

Professionelle Schädlings­bekämpfung

und Desinfektion